UMSIEDLUNGEN
Auch wenn Wespen und Hornissen in den meisten Fällen an Ort und Stelle verbleiben können, ist manchmal eine Umsiedlung nötig.
Sind Bauschäden zu befürchten, ist der Einflug Wespen in einem direkten Gefahrenbereich, oder gefährden Sanierungsarbeiten die besonders geschützten Arten, so können wir fachliche korrekte Umsiedlungen von Wespen und Hornissen anbieten.
Wir gehen dabei nach den Vorgaben der unteren Naturschutzbehörden und dem Bundesnaturschutzgesetz vor.
Wichtig ist, dass Umsiedlungen von Wespen und Hornissen, die wirklich letzte Option zum Umgang mit den Tieren ist.
Ablauf einer Umsiedlung
Bevor eine Umsiedlung von besonders geschützten Arten stattfindet, ist in der Regel ein erster Vor-Ort Termin zur Beratung von den unteren Naturschutzbehörden gefordert. Wird festgestellt, dass Maßnahmen wie Fluglochumleitung, Umquartierung oder Absicherung nicht ausreichen, unterstützen wir sie bei der Antragstellung zur Umsiedlung.
Nachdem die „Befreiung von BuNatSchG §44“, so der offizielle Name, zugestellt wurde, können wir aktiv werden.
Je nach Größe des Nestes werden die Flugtiere in einen speziellen Kasten abgesaugt. Nachdem das Nest komplett entnommen wird, sichern wir das wichtigste Tier im Volk, die Königin.
Da die Aussenhülle und manchmal auch das Nest in den meisten Fällen beschädigt ist, werden die Wabenstücke in genau der vorherigen Reihenfolge wieder zusammen gesetzt. Als neues Zuhause dient ein eigens angefertigter Hornissenkasten.
Das Volk wird mit dem Kasten mindestens 5 km entfernt an einer geschützten Stelle aufgehangen.
Abschliessend wird eine Dokumentation der Umsiedlung angefertigt und an die untere Naturschutzbehörde übermittelt.
Preisliste
Unsere Einsatzbereiche:
Rhein-Sieg Kreis, Oberbergischer Kreis, Rheinisch-Bergischer Kreis, Altenkirchen, Neuwied
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